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Kommissar KI
Oliver Schwartz Freitag, 30. Juni 2023 von Oliver Schwartz

Von Cold Cases bis zur Gefahrenabwehr

Kriminal-Hauptkommissarin KI

2012, also vor mehr als einem Jahrzehnt, erschien die auf RTL ausgestrahlte US-Serie „Person of Interest“ wie Science Fiction: Ein Milliardär und Programmierer entwickelt nach 9/11 ein auf Künstlicher Intelligenz basierendes Überwachungssystem für die US-Regierung, das die Bürger rund um die Uhr ausspioniert und endlose Überwachungskameras mittels Gesichtserkennung auswertet. Ziel ist die Verhinderung geplanter Straftaten. Die Prävention ist dabei Rechtfertigung für das Ausspionieren der Bürger. Ein Element des Drehbuchs ist zudem das Kategorisieren von Straftaten in relevant und irrelevant. Terror-Anschläge mit potenziell vielen Todesopfern priorisiert das System, einfache Morde oder sonstige Delikte werden zwar erkannt – aber ignoriert. Diese Kurzzusammenfassung zeigt sehr schön, dass diese Serie keineswegs auf einem unrealistischem Fantasie-Plot beruht, sondern der Serienschöpfer Jonathan Nolan und der produzierende Sender CBS wichtige ethische und rechtliche Debatten-Aspekte der sich schon damals abzeichnenden KI-Fähigkeiten aufgegriffen haben.

Doch welche Rolle spielt KI heute in der Strafverfolgung oder in der Gefahrenabwehr? Gibt es, offiziell oder inoffiziell eine Strafvereitelung mittels ki-basierter Überwachung und Auswertung? Und welchen Riegel wird der AI Act der Europäischen Union der systematischen Gesichtserkennung am Ende vorschieben? Natürlich lohnt ein Blick in die USA, aber auch in Deutschland wird sich schon lange mit dem Thema beschäftigt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat im Jahr 2021 ein öffentliches Konsultationsverfahren zum „Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr“ durchgeführt und letztes Jahr im Ergebnis ein spannendes Thesenpapier veröffentlicht.

Effizienz und Effektivität der polizeilichen Arbeit

Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Straftataufklärung bietet erhebliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität der polizeilichen Arbeit. KI-Systeme können enorme Datenmengen verarbeiten, Muster und Zusammenhänge erkennen, die menschlichen Ermittlern möglicherweise entgehen, und so helfen, komplexe Fälle schneller zu lösen. Ein besonders interessanter Aspekt ist das Potenzial der KI, bei der Aufklärung von alten, unaufgeklärten Straftaten, den sogenannten Cold Cases, zu helfen.

Eine typische KI-Anwendung in der Kriminalitätsbekämpfung ist auch die Vorhersageanalyse, die komplexe Algorithmen verwendet, um aus großen Datensätzen Muster und Trends zu erkennen. Dies kann dazu beitragen, kriminelle Aktivitäten vorherzusagen und proaktive Maßnahmen zu ergreifen. Ein ähnlicher Ansatz könnte auf Cold Cases angewendet werden, indem die KI-Algorithmen auf alte, ungelöste Fälle angewendet werden, um möglicherweise übersehene Muster zu identifizieren.

Des Weiteren wird KI in der biometrischen Identifikation eingesetzt, insbesondere in der Gesichts- und Spracherkennung. Diese Technologien könnten bei der Aufklärung von Cold Cases nützlich sein, indem sie dazu beitragen, alte Beweismittel mit neuen Technologien zu analysieren. Ein gutes Beispiel dafür ist die Anwendung von KI in der DNA-Analyse. Mit den Fortschritten in der DNA-Sequenzierung und der KI können Ermittler nun DNA-Proben analysieren, die vorher als zu alt oder zu degradiert galten. KI kann helfen, diese Daten mit vorhandenen Datenbanken abzugleichen, um mögliche Übereinstimmungen zu finden.

Appell für rechtliche Grundlagen

"KI wird eingesetzt, ohne dass grundlegende rechtliche Fragen beantwortet wären. Der Gesetzgeber sollte jetzt zeitnah die notwendigen Entscheidungen treffen!"

Professor Ulrich Kelber, BfDI (April 2022)

Forderung nach Datenschutzfolgen-Abschätzung

Das Potenzial von KI, um die Arbeit von Polizei und Terrorabwehr zu erleichtern und zu unterstützen ist groß und niemand sollte dies als theoretische Zunftsmusik abtun. Das immer noch kolportierte Bild vom Kampf überforderter Beamter, mit veralteter Technik, gegen clevere, hochmodern ausgestattete Kriminelle ist ein Trugbild. Ebenso wie Militär und Nachrichtendienste schon vor vielen Jahren ihr Interesse an Künstlicher Intelligenz entdeckt haben, ist es nur folgerichtig, dass auch die Strafverfolger und die Kriminalistik sich KI als neuen Mitarbeiter mit ins Team holen. Was technologisch möglich ist muss aber natürlich auch rechtlich und ethisch auf festem Boden stehen.

Das eingangs zitierte Thesenpapier des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom März 2022 wirft die Notwendigkeit einer breiten öffentlichen Debatte und einer sorgfältigen rechtlichen, ethischen und gesellschaftspolitischen Untersuchung auf.

Die erste These betont die Bedeutung einer empirischen Bestandsaufnahme und Diskussion über die Auswirkungen und Notwendigkeit von KI in diesem Bereich, einschließlich einer Gesamtbetrachtung aller Befugnisse der Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden. Die zweite These behauptet, dass der Einsatz von KI eine spezifische gesetzliche Regelung erfordert, da er das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Die dritte These betont die Einhaltung der allgemeinen Datenschutzgrundsätze als unabdingbare Voraussetzung für den Einsatz von KI, während die vierte These die Notwendigkeit einer erklärbaren KI und qualitativ hochwertigen Trainingsdaten hervorhebt. Die fünfte These betont, dass der Einsatz von KI den Kernbereich privater Lebensgestaltung oder die Garantie der Menschenwürde nicht berühren darf. Die sechste These plädiert für eine umfassende Kontrolle der KI durch Datenschutzaufsichtsbehörden und die siebte These schließlich fordert eine umfassende Datenschutzfolgen-Abschätzung vor dem Einsatz von KI.

Das Thesenpapier betont die Wichtigkeit einer ausgewogenen Anwendung von KI, die sowohl die Vorteile der Technologie nutzt als auch die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürger schützt. Damit diese berechtigten Gedanken aus Datenschutz-Sicht aber die Anwendung von KI nicht im Keim verhindern oder in den Graubereich der Arbeit von Nachrichtendiensten verdrängen, ist eine möglichst eindeutige Berücksichtigung in der sich entwickelnden KI-Regulatorik notwendig und größtmögliche Transparenz beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz. Und natürlich stellt sich auch bei Gefahrenvorhersage und Gefahrenabwehr die Frage, ob KI lediglich Entscheidungen unterstützt oder künftig auch weitergehender Entscheidungen von den KI-Systemen getroffen werden – gerade wenn Gefahr im Verzug ist.

Sicherung der rechtlich gebotenen Kontrolle

"Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Grundlagen zur Begrenzung von Art und Umfang der Daten und der Verarbeitungsmethoden selbst durch Gesetz vorgeben. Soweit er die Verwaltung zur näheren Regelung organisatorischer und technischer Einzelheiten ermächtigt, hat der Gesetzgeber zu gewährleisten, dass die Verwaltung die für die Durchführung einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung im Einzelfall maßgeblichen Vorgaben und Kriterien in abstrakt-genereller Form festlegt, verlässlich dokumentiert und in einer vom Gesetzgeber näher zu bestimmenden Weise veröffentlicht. Das sichert auch die verfassungsrechtlich gebotene Kontrolle, die insbesondere durch Datenschutzbeauftragte erfolgen kann."

Bundesverfassungsgericht (Februar 2023)

Bundesverfassungsgericht urteilt zum Gotham-Einsatz

Unstrittig dagegen dürften die Vorteile von Kommissar oder Kommissarin KI bei der Bearbeitung von Cold Cases oder bei der Analyse sehr umfangreicher Akten sein. David Icove, ein Professor am Tickle College of Engineering, nutzt zum Beispiel Big Data zur Lösung von Cold Cases. Er hat einen Algorithmus entwickelt, der Daten von Mordfällen analysiert und Muster erkennt, die Menschen möglicherweise nicht bemerken würden. Und bereits im Jahr 2018 führte die Anwendung von KI auf DNA-Evidenz, die über eine populäre Genealogie-Datenbank eingereicht wurde, dazu, dass in mehr als einem Dutzend Fällen im Zusammenhang mit dem "Golden State Killer", der jahrzehntelang unter dem Radar gelebt hatte, Anklagen erhoben werden konnten.

In Deutschland setzen die Bundesländer Hessen und NRW, aber auch Hamburg, die KI versuchsweise auch bereits in der Gefahrenabwehr ein. Auch Bayern hat konkrete Pläne. Genutzt wurde oder wird die Software Gotham vom US-Anbieter Palantir. Es geht um Gefährder-Erkennung und die Identifizierung von Terroristen und Schwerst-Kriminellen. Dies hat viele Kritiker auf den Plan gerufen, denn es herrscht wenig Transparenz über die Methodik der Software. Aufgrund von Klagen hat sich bereits das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt und im Februar 2023 den Einsatz, speziell von Gotham, in der derzeitigen Form als verfassungswidrig eingestuft. Gerade das hessische Innenministerium verweist aber auf erste Erfolge und sogar die Vereitelung eines islamistisch motivierten Anschlags. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht hat bundesweite Gültigkeit, erfolgte aber natürlich auf konkreten Klagen zur Praxis in Hessen und Hamburg. Es hat den Behörden und dem Gesetzgeber damit Hilfestellungen geleistet, um den künftigen Einsatz solcher KI-Lösungen rechtskonform zu gestalten und zu regeln.


Thesenpapier Professor Ulrich Kelber, BfDI vom 23.03.2022

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Leitsätze zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2023

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