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EU AI Act auf der Zielgerade
Oliver Schwartz Samstag, 3. Februar 2024 von Oliver Schwartz

Mitgliedsstaaten geben Widerstand auf

Europäische KI-Regulierung auf der Zielgeraden

Der Zeitplan war am Ende sportlich. Nach einem kräftezehrenden, tagelangen Verhandlungsmarathon in Brüssel konnten die Vertreter von Europarlament und Europäischem Rat im Dezember einen politischen Durchbruch erzielen. Lange war unklar, ob der AI Act eventuell in Gefahr ist - oder ob man sich doch auf notwendige Kompromisse einigen kann. Und wie sehr diese Kompromisse dann die Regulierungs-Ziele, vor allem des Parlaments, aufweichen. Doch nach dem Durchbruch stand die Arbeit. Denn nun galt es die politische Einigung in einen finalen Gesetzestext zu gießen. Damit eine Verabschiedung noch in dieser Legislatur möglich ist, stand der 9. Februar als Deadline im Raum.

Nun ging es schneller. Am 24. Januar überraschte die belgische Präsidentschaft im EU-Rat mit einer endgültigen, verabschiedungsfähigen Version des Textes. Zu diesem Zeitpunkt war aber keineswegs sicher, dass die 27 Mitgliedsstaaten dem angestrebten umfangreichem Regelwerk auch wirklich zustimmen. Gerade wichtige Nationen wie Deutschland, Frankreich und Italien hatten zuvor immer wieder mit Einlassungen irritiert, die man nur so interpretieren konnte, dass ihnen die geplante Regulierung -insbesondere der Generativen KI- zu weit ging. Auch die Bundesregierung gab Rätsel auf. Im Gegensatz zu den involvierten Parlamentariern fremdelten sowohl Justizminister Buschmann, Verkehrsminister Wissing und Wirtschaftsminister Habeck mit dem EU AI Act. Aus unterschiedlichen Motivationen. Robert Habeck trieb die pragmatische Standort-Sorge um. Immer wieder wurde das Bild gezeichnet, dass eine zu strenge Regulierung die innovativen Entwickler und Betreiber der großen Sprachmodelle und GenAI-Lösungen ins Ausland vertreiben könnte.

Andererseits beobachtet man durchaus stolz, dass Europa sich eine Vorreiterrolle in Sachen umfassender KI-Regulierung gesichert hat und selbst die USA den Prozess interessiert verfolgt. Am gestrigen Freitag kam dann doch das grüne Licht bei einem Treffen der Botschafter der Mitgliedsstaaten. Einstimmig angenommen! Mittlerweile beeilt man sich der diplomatischen Interpretation, dass der angebliche Widerstand aus Mitgliedsstaaten wie Deutschland eine Fehlinterpretation gewesen sei. Man hätte lediglich ausreichend Zeit für ein intensives Studium des finalen Texts gebraucht. Dies klingt versöhnlich, steht aber durchaus im Widerspruch zum Auftreten mehrerer führender Regierungsvertreter von wichtigen EU-Mitgliedsstaaten bei dem sagenumwobenen Treffen im britischen Bletchley Park.

Am Ende siegten die gemeinsamen Ziele zum Schutz wichtiger Europäische Bürgerrechte und auch die Sorge um die Folgen, wenn die finale Verabschiedung nicht mehr in dieser Legislatur erfolgen könnte. Zu ungewiss ist auch der Ausgang der anstehenden Europawahl. Nun gibt es keine wirklichen Hürden mehr und das Regelwerk dürfte nun so verabschiedet werden und dann nach einer Übergangsfrist spätestens in einem Jahr volle Wirksamkeit entfalten.

Statt Ablehnung nun Zustimmung

Gut unterrichtete Brüsseler Kreise berichten, dass sich Frankreich bis zuletzt quer gestellt habe, der Sinneswandel in Berlin aber dazu geführt habe, dass sowohl Paris wie auch Rom ihre Bedenken zurückgestellt hätten. Die Rats-Präsidentschaft hatte daher vehement auf ein Zustimmen oder Ablehnen gedrängt, um Verwässerungen und Formelkompromisse auf der letzten Meile zu verhindern.

Die letztendliche Abstimmung im Plenum des Europarlaments dürfte um den 10. April herum erfolgen. Die zuständigen Ausschüsse werden schon in der Karnevalswoche abstimmen. Nach dem das Parlament zugestimmt hat, erfolgt die Veröffentlichung des neuen KI-Gesetzes und die Übergangsfristen beginnen. Manche Regelungen greifen dann bereits nach sechs Monate, andere nach 12 Monaten. Lediglich Teilaspekte rund um Risiko-Einstufungen von KI-Systemen, die eventuell mit anderen EU-Vorschriften kollidieren könnten, haben eine maximal 2-jährige Übergangsfrist.

Wie immer gilt, dass die Mitgliedsländer durchaus noch bei den anstehenden Rechtsvorschriften mitwirken und Einfluss nehmen können. Aber die Grundsätze und Ziele stehen. Damit steht 2024 im Zeichen der ersten substanziellen Regulierung der Künstlichen Intelligenz. Während Lobbyisten in den letzten Monaten geradezu Horrorszenarien malten und das Ersticken von Innovationen befürchten, verweisen viele Parlamentarier auf eine Rechts- und Planungssicherheit, die gerade innovativen Start-Ups zugutekommen kann.

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Kai Zenner im Turtlezone Interview

Für weitere Hiintergründe zu den Verhandlungen im Trilog-Verfahren und zu den Streitpunkten rund um den EU AI Act, empfehlen wir das Interview mit Kai Zenner im Turtlezone Podcast.


Zum Nachlesen:
Die harmonisierte Entwurfsfassung des EU AI Acts und eine Gegenüberstellung der Vorschläge im Trilog-Verfahren!

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